Ausbildungsstruktur

Welche Lizenzen können erworben werden?

Bei uns können Sie die Lizenz PPL (A) nach EASA FCL erwerben. Diese Abkürzung steht für „Privat Pilot Licence“ nach „European Aviation Safety Agency – Flight Crew Licensing“. Mit dieser Lizenz ist man berechtigt, einmotorige, kolbenbetriebene Flugzeuge mit bis zu 4 Sitzplätzen nach Sichtflugregeln international zu bewegen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter zu Beginn der Ausbildung: 17 Jahre
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  •  Nachweis der Teilnahme an einem Kurs „Sofortmaßnahmen am
  • Unfallort“ oder Kopie des Führerscheins
  • Kopie des Personalausweises
  • Auszug vom Kraftfahrtbundesamt
  • Erfolgter Antrag auf Zuverlässigkeit
  • ein Flugfunkzeugnis (dieses wird aber im Normalfall während der Flugausbildung erworben)

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 80 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde (Technik)
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Aerodynamik

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung beinhaltet 45 Flugstunden, davon müssen mindestens 10 Flugstunden solo, also ohne Flugleherer erfolgen. In diesen 10 Stunden sind mindestens 5 Stunden Überlandflug enthalten. Weiterhin werden im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flughäfen wie zum Beispiel Bremen oder Münster-Osnabrück angeflogen.

Prüfung

Die Theorieprüfung wird während der Ausbildung, sinnvollerweise nach dem Alleinflug, abgelegt. Geprüft wird in jedem Fach, meistens in Form von Multiple Choice Fragen. Die praktische Prüfung erfolgt nach dem Beenden der praktischen Flugausbildung, man fliegt ca. eine Stunde mit einem Prüfer und am Ende steht, bei erfolgreicher Absolvierung, der Scheinerhalt.

Kosten

Die Kosten für die gesamte Ausbildung können variieren, je nach Übungsbedarf des Flugschülers. Einstellen sollte man sich auf ca. 9000 – 10.000 €, die sich auf die Ausbildungsdauer verteilen.
Externe Kosten fallen noch z.B. für behördliche Gebühren, die fliegerärztliche Untersuchung, Landegebühren und das Sprechfunkzeugnis an.